Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vale Tudo Tattoo Studio - Stand 21.04.2026
Zu eurer Information
Die im Studio tätigen Artists arbeiten eigenverantwortlich. Für ihre Leistungen gelten grundsätzlich diese AGB. Abweichende Vereinbarungen, im Einzelfall, werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Terminvereinbarung und Terminkaution
- § 3 Preise
- § 4 Rechte und Pflichten des Kunden
- § 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists
- § 6 Nachstechen
- § 7 Gutscheine
- § 8 Haftung
- § 9 Foto- und Bildniseinwilligung
- § 10 Datenschutz
- § 11 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich / Einbeziehung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Terminvereinbarungen und Leistungen zwischen dem Vale Tudo Tattoo Studio bzw. dem jeweils ausführenden Artist und dem Kunden.
- Die AGB werden dem Kunden vor verbindlicher Terminvereinbarung in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht. Sie sind im Studio einsehbar, über einen im Studio bereitgestellten QR-Code abrufbar sowie auf der Website des Studios, unter www.valetudo-tattoo.de/datenschutz in ihrer jeweils gültigen Fassung veröffentlicht.
- Mit erscheinen im Studio vor Ort zum abgestimmten Termin gelten diese AGB als in das Vertragsverhältnis einbezogen, sofern der Kunde zuvor die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
§ 2 Terminvereinbarung und Terminkaution
(1) Für die Reservierung eines Termins kann eine Terminkaution verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach voraussichtlicher Dauer, Aufwand und Terminblockierung und wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(2) Die Terminkaution ist eine Anzahlung auf die vereinbarte Vergütung und wird bei Durchführung des Termins mit der Vergütung verrechnet.
(3) Sagt der Kunde einen Termin mindestens 2 Werktage vorher ab oder verlegt ihn fristgerecht, bleibt die Terminkaution erhalten und wird auf einen Ersatztermin angerechnet. Ein Anspruch auf bevorzugte Terminvergabe besteht nicht.
(4) Sagt der Kunde später als 2 Werktage vor dem Termin ab oder erscheint er unentschuldigt nicht, kann der für das Tattoo verantwortliche Artist die Terminkaution als pauschalierten Ausfallersatz einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Erfolgt die verspätete Absage aus Gründen, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder sagt das Studio beziehungsweise der verantwortliche Artist den Termin ab, wird die Terminkaution auf Wunsch erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
(6) Bereits vereinbarte Folgetermine können bei wiederholtem Nichterscheinen oder wiederholt verspäteter Absage aufgehoben werden.
(7) Für Nachstechtermine ohne gesonderte Terminkaution gilt: Bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage kann der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin entfallen.
§ 3 Preise
(1) Jeder Artist bietet je nach Leistung Festpreise oder Preise nach Aufwand an. Bei Preisen nach Aufwand erfolgt die Berechnung nach der tatsächlich angefallenen Tätowier- beziehungsweise Arbeitszeit anhand des vereinbarten Stunden- oder Sitzungspreises.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Erstellung der Vorlage nicht gesondert berechnet. Bei Preisen nach Aufwand zählen insbesondere auch das Erstellen und Anpassen des Entwurfs beim Termin, das Anbringen des Stencils sowie vom Kunden veranlasste Änderungen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
(3) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, die über kleinere Anpassungen hinausgehen, kann hierfür eine neue Preisvereinbarung getroffen werden. Lehnt der Kunde die geänderte Preisvereinbarung ab, kann er vom Termin zurücktreten. Für die Behandlung der Terminkaution gilt § 2.
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er in einem Zustand zum Termin erscheint, der die Durchführung der Leistung sicher und zumutbar ermöglicht. Dazu gehört insbesondere, dass keine alkohol- oder drogenbedingte Beeinträchtigung vorliegt, keine nicht abgestimmten Oberflächenanästhetika angewendet wurden und der Kunde in einem hygienisch zumutbaren Zustand erscheint.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Studio beziehungsweise dem verantworlichen Artist vor dem Termin wahrheitsgemäß alle Umstände mitzuteilen, die für die sichere Durchführung der Leistung erheblich sein können, insbesondere Allergien, Erkrankungen, Infektionen, Schwangerschaft, Stillzeit oder die Einnahme gerinnungshemmender oder sonst relevanter Medikamente.
(3) Gesundheitsbezogene Angaben des Kunden werden ausschließlich insoweit verarbeitet, wie dies für die Entscheidung über die Durchführbarkeit, die sichere Durchführung des Eingriffs sowie die Dokumentation erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen und gegebenenfalls einer gesonderten Einwilligungserklärung.
(4) Vor Beginn der Tätowierung prüft der Kunde Vorlage, Motiv, Größe, Positionierung und - soweit vorhanden - Texte, Schreibweisen, Zahlen, Übersetzungen und sonstige Inhalte sorgfältig. Änderungswünsche und erkennbare Fehler sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Mit der ausdrücklichen Freigabe der Vorlage bestätigt der Kunde deren inhaltliche Richtigkeit und die gewünschte Positionierung.
(5) Das Studio beziehungsweise der Artist übernimmt für vom Kunden bereitgestellte oder vom Kunden ausdrücklich freigegebene Inhalte, insbesondere Texte, Zahlen, Übersetzungen oder fremdsprachige Begriffe, keine Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit. Dies gilt nicht, soweit das Studio beziehungsweise der Artist eine vom Kunden freigegebene Vorlage eigenmächtig abändert oder einen offensichtlichen Fehler trotz geschuldeter Sorgfalt selbst verursacht. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
(6) Vor Beginn des Eingriffs wird der Kunde gesondert über Ablauf und Risiken aufgeklärt. Die Durchführung setzt die vorherige gesonderte Einwilligung des Kunden in Text- oder Schriftform voraus. Diese Einwilligung ist nicht allein in diesen AGB enthalten.
(7) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor, während und nach dem Eingriff. Erfüllt der Kunde wesentliche Mitwirkungs- oder Schutzpflichten nicht, kann das als vom Kunden zu vertretende Terminabsage oder als wichtiger Grund zur Ablehnung oder zum Abbruch der Leistung behandelt werden.
(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines vorbereiteten Entwurfs, soweit hierzu nicht ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
(9) Soweit der Kunde Vorlagen, Bilder, Logos, Schriftzüge oder sonstige Motive zur Verfügung stellt, sichert er zu, dass deren Nutzung und Umsetzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den für das Tattoo verantwortlichen Artist von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung aus einer vom Kunden bereitgestellten Vorlage resultiert und vom Studio beziehungsweise Artist nicht erkannt wurde oder nicht erkennbar war.
(10) Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden zu sicherheitsrelevanten Umständen gehen zu Lasten des Kunden, soweit hierdurch Schäden oder Mehraufwand verursacht werden und gesetzlich zulässig eine Haftung des Kunden besteht.
§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists
(1) Der für das Tattoo verantwortliche Artist klärt den Kunden vor dem Termin über den vorgesehenen Eingriff und die damit verbundenen wesentlichen Risiken auf.
(2) Der verantwortliche Artist kann die Durchführung einer Arbeit ablehnen oder abbrechen, wenn sachliche Gründe vorliegen. Das gilt insbesondere, wenn das gewünschte Motiv erkennbar als unzulässige 1:1-Kopie der Arbeit eines anderen Tätowierers ausgeführt werden soll, wenn Motiv oder Körperstelle aus fachlichen Gründen keine dauerhaft sachgerechte Umsetzung erwarten lassen oder wenn Gesundheits- oder Sicherheitsbedenken bestehen.
(3) Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an eigenen Entwürfen des Artists verbleiben - soweit gesetzlich zulässig - beim jeweiligen Artist. Der Kunde erhält an der ausgeführten Arbeit das für die private Nutzung erforderliche Recht, Fotos hiervon anzufertigen und diese privat sowie in sozialen Medien zu verwenden, sofern dadurch keine Rechte des Artists an dem Entwurf als eigenständigem Werk verletzt werden.
(4) Sagt das Studio beziehungsweise der verantwortliche Artist einen Termin aus vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen ab, wird die Terminkaution auf Wunsch erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Nachstechen
(1) Ein Anspruch auf ein unentgeltliches Nachstechen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Wurde ein kostenfreies Nachstechen ausdrücklich vereinbart, kann dieses grundsätzlich bis zu 12 Monate nach Fertigstellung der Tätowierung verlangt werden, soweit es im Zuge der Abheilung zu üblichen Farbverlusten gekommen ist.
(3) Beruht der Farbverlust auf unsachgemäßer Pflege, außergewöhnlicher Beanspruchung der Tätowierung oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen, ist ein Nachstechtermin kostenpflichtig.
§ 7 Gutscheine
(1) Gutscheine können nur im Studio erworben werden. Sie sind grundsätzlich immer an den jeweiligen Artist gebunden der den Gutschein auch ausgestellt hat. Eine Einlösung bei einem anderen Artist aus dem Studio ist nicht möglich.
(2) Gutscheine sind übertragbar und ab Ende des Ausstellungsjahres drei Jahre gültig, soweit gesetzlich keine längere Frist gilt.
(3) Gutscheine werden nicht in Geld ausgezahlt. Dies gilt nicht, soweit der für das Tattoo verantwortliche Artist die geschuldete Leistung endgültig nicht erbringt und dem Kunden deshalb gesetzlich ein Rückzahlungsanspruch zusteht.
§ 8 Haftung
(1) Der für das Tattoo verantwortliche Artist haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der für das Tattoo verantwortliche Artist nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus resultierende Folgen wird nicht gehaftet, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Nichtbeachtung der Pflegehinweise, auf unzutreffenden Gesundheitsangaben oder auf sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen.
(5) Für Verschmutzungen oder Beschädigungen von Kleidung, Schmuck oder sonstigen Gegenständen des Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung haftet das Studio beziehungsweise der Artist nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
§ 9 Foto- und Bildniseinwilligung
(1) Fotos von fertigen Arbeiten, auf denen der Kunde erkennbar oder identifizierbar ist, werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des Kunden angefertigt, veröffentlicht oder zu Werbezwecken genutzt.
(2) Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit nicht bereits erfolgte Veröffentlichungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand vollständig rückgängig gemacht werden können.
(3) Wünscht der Kunde keine Nennung oder Verlinkung oder sollen Gesicht beziehungsweise andere Identifikationsmerkmale nicht erkennbar sein, ist dies dem Studio vor der Veröffentlichung mitzuteilen. Soweit möglich, wird dem entsprochen.
§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) Soweit für die Durchführung des Eingriffs oder die damit verbundene Dokumentation Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf einer hierfür einschlägigen Rechtsgrundlage und gegebenenfalls auf Basis einer gesonderten Einwilligung des Kunden.
(3) Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Studios.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.